Agglomerationskerngemeinden

Agglomerationskerngemeinden
Agglomerationskerngemeinden besitzen eine zusammenhängende rasterbasierte Kernzone mit hoher Bevölkerungs- und Arbeitsplatzdichte. Die Kernzone weist – die sich gegebenenfalls über mehrere Gemeinden erstreckt – eine Mindestanzahl von 15’000 EBL (= Summe aus Einwohnern, Beschäftigten und Äquivalenten aus Logiernächten) auf. Agglomerationskerngemeinden bilden allein oder als Gruppe einen Agglomerationskern. Agglomerationskerngemeinden haben die Eigenschaft: Kernstadt, Hauptkerngemeinde, Nebenkerngemeinde.

Details

Raumgliederung
Schweiz, Politische Gemeinden
BFS-Nummer
glos-1094-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
21.08.2018

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