Agglomerationskerngemeinden besitzen eine zusammenhängende rasterbasierte Kernzone mit hoher Bevölkerungs- und Arbeitsplatzdichte. Die Kernzone weist – die sich gegebenenfalls über mehrere Gemeinden erstreckt – eine Mindestanzahl von 15’000 EBL (= Summe aus Einwohnern, Beschäftigten und Äquivalenten aus Logiernächten) auf. Agglomerationskerngemeinden bilden allein oder als Gruppe einen Agglomerationskern. Agglomerationskerngemeinden haben die Eigenschaft: Kernstadt, Hauptkerngemeinde, Nebenkerngemeinde.