Ausbildungsbeiträge werden subsidiär vergeben, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Person, ihrer Eltern, ihr gesetzlich Verpflichteter oder die entsprechenden Leistungen anderer Dritter nicht ausreichen. Stipendien und Darlehen sind einmalige oder wiederkehrende Geldleistungen, die für die Aus- oder Weiterbildung ausgerichtet werden. Der Unterschied liegt in der Rückzahlung: Stipendien müssen nicht zurückbezahlt werden, während die Bezügerinnen und Bezüger von Studiendarlehen rückzahlungspflichtig sind.