Der Aussenhandel umfasst die Ein- und die Ausfuhren von Waren. Diese werden nach verschiedenen Gruppen und nach Erzeugungs- (Einfuhr) oder Bestimmungsländern (Ausfuhr) gegliedert. Die Ergebnisse des Aussenhandels werden nach Total 1 (ohne Edelmetalle, Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten) oder nach Total 2 (einschliesslich der oben erwähnten Waren) berechnet. Es stehen zwei bedeutende Nomenklaturen zur Verfügung. Einerseits die Gliederung nach dem Verwendungszweck, welche aus sechs Hauptgruppen besteht, und andererseits jene nach der Warenart, welche vierzehn Hauptgruppen umfasst. Die Zuteilung der Waren zu diesen zwei Nomenklaturen erfolgt aufgrund der so genannten Zolltarifnummern. Es handelt sich hierbei um eine achtstellige Kodierung, die beim Ausfüllen der Zolldeklarationen zur Bezeichnung der Waren anzugeben ist. Die sechs ersten Ziffern entsprechen der Nummerierung des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung von Waren (vgl. SR 0.632.11). Unter Erzeugungsland ist das Ursprungsland der Ware zu verstehen. Wurde die Ware vor ihrem Übertritt in die Schweiz durch definitive Verzollung oder zollfreie Zulassung in einem Drittland nationalisiert, so gilt dieses Land als Erzeugungsland.
Für Waren, die sich in einer Zollunion im freien Verkehr befinden, wird das Versenderland als das Ursprungsland angesehen. Als Bestimmungsland gilt jenes Land, in welchem die Ware ihrem Verwendungszweck zugeführt oder in welchem sie verarbeitet, veredelt oder anderweitig verarbeitet werden soll. Der Wert der Ein- und der Ausfuhren entsprechen dem statistischen Wert. Es handelt sich dabei um den Warenwert in Schweizer Franken franco Schweizer Grenze. D.h. die Transport-, Versicherungs- und sonstigen Kosten bis zur Schweizer Grenze sind in diesem Wert mit eingeschlossen, wogegen Rabatte und Skonti darin ausgeschlossen sind (c.i.f beim Import bzw. F.o.b. beim Export). Auf ausländischen Währungen lautende Wertangaben werden in Schweizer Franken umgerechnet, und zwar zum Devisenverkaufskurs des Vortages, an welchem die Verzollung stattfand. Fehlt eine Rechnung oder erscheinen die Wertangaben zweifelhaft, so gilt als Wert jener Preis, der normalerweise einem unabhängigen Dritten in Rechnung gestellt würde. Der Saldo der Handelsbilanz errechnet sich aus dem Wertunterschied zwischen den Ein- und den Ausfuhren. Übersteigt der Wert der Einfuhren jenen der Ausfuhren, spricht man von einer defizitären oder passiven Handelsbilanz. Im gegenteiligen Fall ist die Handelsbilanz überschüssig oder aktiv. Transaktionen, die nicht in der Aussenhandelsstatistik erfasst sind (= Waren, die vom Spezialhandel ausgeschlossen sind), werden unter der Rubrik "Anderer Warenverkehr" zusammengefasst. Diese Kategorie ist nicht in der Handelsbilanz enthalten, wohl aber in der Ertragsbilanz (siehe Zahlungsbilanz).