Als Landwirtschafts- oder Gartenbaubetriebe gelten Betriebe, welche mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen: 1 ha Landwirtschaftliche Nutzfläche; 30 Aren Spezialkulturen (z.B. Reben, Obstanlagen, Beeren, Gemüse); 10 Aren in geschütztem Anbau (Gewächshaus, Hochtunnel); 8 Mutterschweine; 80 Mastschweine; 80 Mastschweineplätze; 300 Stück Geflügel.