Kaufkraftparität (KKP)

Kaufkraftparität (KKP)

Kaufkraftparitäten (KKP) zeigen die Anzahl Währungseinheiten eines Landes, die zum Erwerb einer bestimmten Menge von Waren und Dienstleistungen benötigt werden. Für die Berechnung werden die Preise eines gemeinsamen repräsentativen Waren- und Dienstleistungskorbes in den verschiedenen Ländern erhoben. Die KKP ermöglichen aussagekräftigere Vergleiche der Kaufkraft (in Preisen oder Volumen) zwischen Ländern als Wechselkurse.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-44-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
06.05.2020
Thema:
Preise

Verfügbare Sprachen