Niedergelassene (Ausweis C)

Niedergelassene (Ausweis C)
Ausländische Staatsangehörige, denen nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung erteilt worden ist. Das Aufenthaltsrecht ist unbeschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-580-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
21.08.2018
Thema:
Bevölkerung

Verfügbare Sprachen