Person im Asylprozess

Person im Asylprozess
Asylsuchende (Ausweis N), vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) und Schutzbedürf-tige (Ausweis S). Diese Personen zählen erst nach einer Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten in der Schweiz zur ständigen Wohnbevölkerung.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-581-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
21.08.2018
Thema:
Bevölkerung

Verfügbare Sprachen