Wiederverheiratung

Wiederverheiratung
Als Wiederverheiratung gilt eine Eheschliessung, bei der mindestens einer der beiden Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat nicht ledig war (geschieden, unverheiratet, ver-witwet oder in aufgelöster Partnerschaft).

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-623-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
21.08.2018
Thema:
Bevölkerung

Verfügbare Sprachen