Zur Berechnung der Ausbildungsniveauadäquanz wird die Frage «Wurde für Ihre jetzige Haupterwerbstätigkeit von Ihrem Arbeitgeber ein Hochschulabschluss verlangt?» herangezogen.
Die Ausbildungsniveauadäquanz gibt den Anteil der Absolvent/innen an, deren Erwerbstätigkeit einen Hochschulabschluss voraussetzt.