Allgemeinheit (Kostenträger des Verkehrs)

Allgemeinheit (Kostenträger des Verkehrs)
An einem bestimmten Verkehrsträger (Strasse, Schiene, Luft, Wasser) unbeteiligte Personen, die unter dessen negativen Auswirkungen zu leiden haben.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1143-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
03.05.2019

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