Geschäftliche Tätigkeit, Dienstfahrt (Verkehrszweck)

Geschäftliche Tätigkeit, Dienstfahrt (Verkehrszweck)
Die Wege für geschäftliche Tätigkeiten und Dienstfahrten umfassen sämtliche Strecken, die im Rahmen der Arbeit zurückgelegt werden. Dazu gehören etwa Fahrten von Chauffeuren und Lieferanten, Wege zu Sitzungen usw. Die Wege zur Arbeitsstätte dagegen bilden einen separaten Verkehrszweck («Arbeit»).

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1156-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
03.05.2019

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