Getötete Person (im Verkehr)

Getötete Person (im Verkehr)
Person, die an der Unfallstelle ihr Leben verloren hat oder innert 30 Tagen nach dem Unfall an dessen Folgen gestorben ist. Suizide werden in der Unfallstatistik nicht berücksichtigt.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1157-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
03.05.2019

Verfügbare Sprachen