Linienverkehr (Luftfahrt)

Linienverkehr (Luftfahrt)
Flüge zur gewerbsmässigen Beförderung von Personen oder Gütern, wenn sie während einer Mindestdauer so regelmässig oder häufig erfolgen, dass es sich erkennbar um eine systematische Folge von Flügen handelt, und im Personenverkehr in der Öffentlichkeit Sitzplätze zum Einzelkauf angeboten werden.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1166-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
03.05.2019

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