Schweres Strassengüterfahrzeug

Schweres Strassengüterfahrzeug

Motorfahrzeug für den Gütertransport mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Unterschieden wird zwischen Lastwagen und schweren Sattelschleppern.

Für den Einsatz schwerer Güterfahrzeuge gelten strengere Regeln als für leichte Fahrzeuge: Führerausweis der Kategorie C, Nacht- und Sonntagsfahrverbot, spezifische Tempobeschränkungen und Verkehrsabgaben usw.

Einen Sonderfall bilden batterieelektrische und sonstige Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb, deren Gesamtgewicht höchstens 4,25 Tonnen beträgt und deren 3,5 Tonnen überschreitendes Gewicht einzig durch das Mehrgewicht der emissionsfreien Antriebstechnik verursacht wird. Für den Einsatz dieser Fahrzeuge gelten im Binnenverkehr seit April 2022 verschiedene Erleichterungen und seit Oktober 2026 weitgehend die gleichen Vorschriften wie für leichte Fahrzeuge. Allerdings werden sie in den Fahrzeugregistern weiterhin als schwere Fahrzeuge geführt. In der Verkehrsstatistik gilt für diese Fahrzeuge daher Folgendes:

  • In der Strassenfahrzeugstatistik, welche die Zahl der neuen Inverkehrsetzungen und die Grösse des Gesamtbestandes angibt, werden sie (sofern nicht anders vermerkt) registergetreu als schwere Fahrzeuge geführt.
  • In der Gütertransportstatistik, die den Fahrzeug-Einsatz aufzeigt (zurückgelegte Kilometer, Transportleistungen usw.), werden sie entsprechend den Nutzungsvorschriften als leichte Fahrzeuge behandelt.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1181-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
03.05.2019

Verfügbare Sprachen