Service und Begleitung (Verkehrszweck)

Service und Begleitung (Verkehrszweck)
Private Begleitwege wie z. B. das Bringen oder Abholen von Kindern vom Kindergarten, privater Auto-Fahrunterricht usw. Begleitungen im Rahmen beruflicher Tätigkeiten werden dagegen dem Verkehrszweck der geschäftlichen Tätigkeiten und Dienstfahrten angerechnet.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1182-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
03.05.2019

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