Verletzte Person (im Strassenverkehr)

Verletzte Person (im Strassenverkehr)

Als «leicht verletzt» gelten Personen, die nur geringfügig beeinträchtigt sind. Sie weisen z.B. oberflächliche Hautverletzungen ohne nennenswerten Blutverlust auf oder sind in ihrer Bewegungsfähigkeit leicht eingeschränkt. Als «schwer verletzt» gelten Personen, die schwere, sichtbare Beeinträchtigungen aufweisen und einer stationären ärztlichen Versorgung bedürfen.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1197-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
03.05.2019

Verfügbare Sprachen