Armutsgrenze

Armutsgrenze

Die Armutsgrenze (absolutes Armutskonzept) leitet sich von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ab, welche in der Schweiz als Bemessungsgrundlage für den Sozialhilfebezug breite Verwendung finden. Sie setzt sich zusammen aus einem Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt, den individuellen Wohnkosten sowie monatlich 100 Fr. pro Person ab 16 Jahren für weitere Auslagen.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1207-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
04.07.2019

Verfügbare Sprachen