Armutsgefährdungsgrenze

Armutsgefährdungsgrenze

Die Armutsgefährdungsgrenze (relatives Armutskonzept) wird gemäss internationaler Standards festgelegt. Vereinbarungsgemäss setzt die Europäische Union die Armutsgefährdungsgrenze bei 60% und die OECD bei 50% des Medians des verfügbaren Äquivalenzeinkommens an. Das Bundesamt für Statistik verwendet beide Grenzwerte.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1209-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
04.07.2019

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