Funktionen der sozialen Sicherheit

Funktionen der sozialen Sicherheit

Die Funktionen der sozialen Sicherheit entsprechen den Kategorien von Bedürfnissen und Risiken, die mit den Sozialleistungen abgedeckt werden sollen. Es sind acht Funktionen der sozialen Sicherheit vorgesehen: Krankheit/Gesundheitsversorgung, Invalidität, Alter, Hinterbliebene, Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Wohnen und soziale Ausgrenzung (andernorts nicht klassifiziert). Die Bildung wird nicht als Funktion der sozialen Sicherheit betrachtet.

Siehe Definition «soziale Sicherheit».

Statistische Quelle

BFS 2019, Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit: Überblick und Schlüsselbegriffe, Neuchâtel, S. 13

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1213-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
09.09.2019

Verfügbare Sprachen