Laut der Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP) wurde die ständige Wohnbevölkerung folgendermassen definiert: "Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle Personen mit schweizerischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in der Schweiz und alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit mit einer Niederlassungsbewilligung oder einer Aufenthaltsbewilligung für mindestens 12 Monate, sowie Diplomaten und internationale Funktionärinnen und Funktionäre und deren Familienangehörige". Diese Definition ist nur bis einschliesslich 2009 gültig.