Die Parlamente in den Kantonen bestehen aus 50 (AI) bis 180 Mitgliedern (ZH), wobei in Appenzell Innerrhoden die Sitzzahl entsprechend der Bevölkerungszahl variiert. Die Abgeordneten werden in 18 Kantonen nach dem Proporzsystem bestimmt; in Appenzell Innerrhoden und in Graubünden nach dem Majorzsystem. In diesen beiden Kantonen werden einige oder alle Mandate an Gemeinde- oder Bezirksversammlungen vergeben. Gemischte Systeme von Proporz und Majorz bestehen in Uri, Schwyz, Zug, Basel-Stadt, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden. Die Parlametswahlen erfolgen in mehreren Wahlkreisen, mit Aussnahme der Kantone Tessin, Neuenburg und in Genf, wo jeweils der Kanton den einzigen Wahlkreis bildet. Die Legislaturperiode dauert in der Regel vier Jahre, ausser in Freiburg, Genf, Jura und Waadt (5 Jahre).