Bundesrat

Bundesrat
Gemäss Art. 174 der Bundesverfassung ist der siebenköpfige Bundesrat "die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes"; seine Aufgabe besteht zum einen im Leiten der Bundesverwaltung und zum andern in der Regierungstätigkeit. In der Leitung der Bundesverwaltung untersteht jedem Mitglied des Bundesrates ein Departement. In der Regierungstätigkeit handelt der Bundesrat dagegen als Gesamtbehörde, d.h. er fällt alle wichtigen politischen Entscheide kollektiv und nach dem Mehrheitsprinzip.Die Schweiz kennt weder einen verantwortlichen Ministerpräsidenten noch verantwortliche Fachminister. Der für die Dauer eines Jahres gewählte Bundespräsident ist nur der Vorsitzende des Bundesrates und hat vor allem repräsentative Funktionen. Der Bundesrat wird jeweils nach der Gesamterneuerung des Nationalrates von der Bundesversammlung auf vier Jahre gewählt, und zwar nach dem Majorzsystem, wobei für die Bestellung jedes Sitzes ein eigener Wahlgang durchgeführt wird. Während der Legislaturperiode kann der Bundesrat nicht zum Rücktritt gezwungen werden - es gibt kein parlamentarisches Misstrauensvotum. Zur Wahl in den Bundesrat kann jede stimmberechtigte Schweizerin bzw. jeder stimmberechtigte Schweizer vorgeschlagen werden. 1999 wurde die Verfassungsbestimmung, dass pro Kanton nicht mehr als ein Bundesrat gewählt werden darf, ersetzt durch die Bestimmung, dass die Landesteile und Sprachgemeinschaften angemessen im Bundesrat berücksichtigt sein müssen. Nachdem die Regelung der parteipolitischen Zusammensetzung des Bundesrates, die so genannte "Zauberformel" (2 FDP, 2 CVP, 2 SP und 1 SVP), über 40 Jahre lang Bestand hatte, wurde sie nach den Nationalratswahlen 2003 umgeändert zunächst in 2 FDP, 2 SVP, 2 SP und 1 CVP und seit 2009 in 2 FDP, 2 SP, 1 CVP, 1 SVP, 1 BDP.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-367-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
21.08.2018
Thema:
Politik

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