Bei diesen Sanktionen unterscheidet man Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Bussen. Die Strafen gegenüber Erwachsenen haben mehrere Funktionen, wobei die wichtigste die Abschreckung ist. Das Jugendstrafrecht versteht sie vornehmlich als Erziehungsmittel. Neben der Busse sieht das JStGB auch andere Strafen vor - u.a. Verweis, Freheitsentzug, persönliche Leistung.