Massnahmen

Massnahmen
Unterbegriff von Sanktionen. Ambulante oder stationäre Massnahmen können bei bestimmten Persönlichkeitsdefiziten des Straftäters verhängt werden (zum Beispiel bei Alkoholsucht).

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-416-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
21.08.2018

Verfügbare Sprachen