Schutzbedürftige (Ausweis S)

Schutzbedürftige (Ausweis S)
Ausländische Staatsangehörige, welchen in der Schweiz für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkrieges sowie in Situationen allgemeiner Gewalt, vorübergehender Schutz gewährt worden ist.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-592-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
21.08.2018
Thema:
Bevölkerung

Verfügbare Sprachen