Die Gerichte können unterschiedliche Arten von Sanktionen aussprechen: Busse, bedingte oder unbedingte Freiheitsstrafen sowie Massnahmen. Da für ein Urteil mehrere Sanktionen ausgesprochen werden können, hat das BFS eine neue Variable gebildet: die «Hauptsanktion»: Busse als Hauptstrafe:Es werden nur die Verurteilungen berücksichtigt, deren Strafe ausschliesslich in einer Busse besteht. Bedingte Freiheitsstrafen: Alle bedingten Freiheitsstrafen (mit oder ohne Busse). Unbedingte Freiheitsstrafen: Alle unbedingten Freiheitsstrafen (mit oder ohne Busse), ausser wenn der Vollzug der Strafe wegen einer Massnahme aufgeschoben wird. Massnahme als Hauptstrafe: Total der ambulanten oder stationären strafrechtlichen Massnahmen mit Aufschub des Strafvollzugs. Die Massnahmen ohne Aufschub werden unter den unbedingten Freiheitsstrafen verbucht.