Lastwagen

Lastwagen

Motorfahrzeug für den Gütertransport mit Aufbauten wie Brücken, Kasten, Tanks, Silos usw.; zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen.

Für den Einsatz von Lastwagen gelten strengere Regeln als für Lieferwagen: Führerausweis der Kategorie C, Nacht- und Sonntagsfahrverbot, spezifische Tempobeschränkungen und Verkehrsabgaben usw.

Einen Sonderfall bilden batterieelektrische und sonstige Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb, deren Gesamtgewicht höchstens 4,25 Tonnen beträgt und deren 3,5 Tonnen überschreitendes Gewicht einzig durch das Mehrgewicht der emissionsfreien Antriebstechnik verursacht wird. Für den Einsatz dieser Fahrzeuge gelten im Binnenverkehr seit April 2022 verschiedene Erleichterungen und seit Oktober 2026 weitgehend die gleichen Vorschriften wie für Lieferwagen. Allerdings werden sie in den Fahrzeugregistern weiterhin als Lastwagen geführt. In der Verkehrsstatistik gilt für diese Fahrzeuge daher Folgendes:

  • In der Strassenfahrzeugstatistik, welche die Zahl der neuen Inverkehrsetzungen und die Grösse des Gesamtbestandes angibt, werden sie (sofern nicht anders vermerkt) registergetreu als Lastwagen geführt.
  • In der Gütertransportstatistik, die den Fahrzeug-Einsatz aufzeigt (zurückgelegte Kilometer, Transportleistungen usw.), werden sie entsprechend den Nutzungsvorschriften als Lieferwagen behandelt.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1162-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
03.05.2019

Verfügbare Sprachen