Armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen: Finanzstatistik 2024
Herausgeber: Bundesamt für Statistik
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2024 entrichteten Bund, Kantone und Gemeinden 9,1 Milliarden Franken für armutsbekämpfende Sozialleistungen, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 304 Millionen Franken (+3,4%) zu laufenden Preisen entspricht. Nach einem Rückgang in den Jahren 2022 und 2023 stiegen die Ausgaben inflationsbereinigt wieder auf ein ähnliches Niveau wie im Zeitraum 2019-2021.
Mit 5,9 Milliarden Franken bzw. 65,2% floss der grösste Teil der insgesamt 9,1 Milliarden Franken in die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV. An zweiter Stelle stand mit 2,6 Milliarden Franken bzw. 28,3% die wirtschaftliche Sozialhilfe, an dritter folgten mit 592 Millionen Franken bzw. 6,5% die Alters- und Invaliditätsbeihilfen, die Arbeitslosenhilfe, die Familienbeihilfen, die Alimentenbevorschussung und die Wohnbeihilfen.
Bei den armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen verzeichneten im Jahr 2024 die EL zur AHV/IV mit einem Plus von 232 Millionen Franken bzw. 4,1% das grösste absolute Wachstum. 2024 wurden 5,9 Milliarden Franken in Form von EL zur AHV/IV an insgesamt 350 900 Bezügerinnen und Bezüger entrichtet. Das Ausgabenwachstum ist teilweise auf die Zunahme der Anzahl Bezügerinnen und Bezüger zurückzuführen (+0,3%), hauptsächlich aber auf die höheren durchschnittlichen Beträge pro Person. Bei den AHV-Beziehenden stieg dieser Betrag zwischen 2023 und 2024 um 4,6%, bei den IV-Beziehenden um 3,3% (Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL), BSV).
Die Nettoausgaben für die wirtschaftliche Sozialhilfe nahmen gegenüber dem Vorjahr um 2,5% auf 2,6 Milliarden Franken zu. Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger erhöhte sich zwischen 2023 und 2024 um 6145 Personen und die Sozialhilfequote um 0,1 Prozentpunkte von 2,8% auf 2,9%. Die durchschnittlichen jährlichen Nettoausgaben pro Bezügerin bzw. Bezüger blieben nominal unverändert bei 10 108 Franken.
Für Alters- und Invaliditätsbeihilfen wurden 13 Millionen Franken bzw. 5,9% mehr ausgegeben. Die Ausgaben für Arbeitslosenhilfen und Wohnbeihilfen erhöhten sich je um etwas weniger als 2 Millionen Franken (+3,9% bzw. +5,0%). Im Gegensatz dazu blieben die Ausgaben für die Alimentenbevorschussung stabil bei 91 Millionen Franken und die Familienbeihilfen verringerten sich um 6 Millionen Franken.
Die aktualisierten Ergebnisse sind auf dem BFS-Statistikportal verfügbar: Ausgaben für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen | Bundesamt für Statistik - BFS