Übrige für den Motorfahrzeugverkehr geöffnete Strassen

Übrige für den Motorfahrzeugverkehr geöffnete Strassen

Gemeinde- und Privatstrassen mit einer Fahrbahnbreite von mindestens 2,80 Metern, die für den motorisierten Strassenverkehr geöffnet sind.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1234-de
Artikeltyp:
Definitionen
Veröffentlicht am:
03.11.2020

Verfügbare Sprachen