Rund ein Viertel (174 303) der ALV-Taggeldbeziehenden, IV-Rentenbeziehenden und Sozialhilfebeziehenden sind 2023 in das SHIVALV-Leistungssystem eingetreten, d.h. diese Personen haben 2023 eine Leistung bezogen, nachdem sie im Vorjahr keine Leistung in Anspruch genommen hatten. Aufgrund der unterschiedlichen Personenflüsse unterscheidet sich der Anteil der Eintritte je nach Leistung stark: So betrug der Anteil der Eintritte bei den Personen in der Arbeitslosenversicherung 57,2% (135 135 797 Eintritte), in der Sozialhilfe 23,9% (33 33 884 Eintritte) und in der Invalidenversicherung lediglich 8,7% (19 19 532 Eintritte).