Dieses Diagramm zeigt, wie viele Personen nach dem Bezug von Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung oder Sozialhilfe im Folgejahr im gleichen System verbleiben, in ein anderes System wechseln oder keinen Leistungsbezug mehr haben.
Ein Jahr nach Eintritt in das Leistungssystem verbleiben 44,0% in der ALV, 59,5% in der Sozialhilfe und 91,2% in der IV (Eintritt 2020). Im SHIVALV-Gesamtsystem liegt die Verbleibsquote nach einem Jahr bei 50,4%. Nach zwei Jahren ist die Verbleibsquote für die ALV sehr gering (17,0%), für die Sozialhilfe mittel (40,6%) und für die IV-Rente hoch (83,2%).