Dieses Diagramm zeigt, im Zeitraum von 2010 bis 2023, wie viele Personen nach dem Bezug von Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung oder Sozialhilfe im Folgejahr im gleichen System verbleiben, in ein anderes System wechseln oder keine Leistung mehr beziehen.
Die Verläufe im System der sozialen Sicherheit zeigen, dass es zu Aus- und Wiedereintritten ins gleiche Leistungssystem kommt. Betrachtet man die Personen, bei denen im Jahr 2022 ein «kurzer Austritt» festgestellt wurde, zeigt sich, dass 12,1% der ALV-Taggeldbeziehenden innerhalb von sechs Monaten erneut ALV-Taggelder beanspruchten. In den allermeisten Fällen handelte es sich um einmalige Wiedereintritte (12,0%): Lediglich 0,1% kehrten zweimal in das Leistungssystem zurück. Wird der Beobachtungszeitraum von sechs auf zwölf Monate nach Austritt verlängert, weisen 17,3% einen Wiedereintritt, 1,6% zwei Wiedereintritte und 0,1% drei oder mehr Wiedereintritte auf. Die Rückkehrquote der Sozialhilfebeziehenden ist niedriger: 5,0% kehrten innerhalb von sechs Monaten und 13,3% innerhalb von zwölf Monaten einmal in das Leistungssystem zurück. Der Anteil der Personen mit zwei Wiedereintritten war innerhalb von sechs Monaten gleich null und innerhalb von zwölf Monaten äusserst selten (0,1%). Sehr selten sind schliesslich auch Wiedereintritte in die Invalidenversicherung: Bei den Austritten des Jahres 2022 betrug die Rückkehrquote nach sechs Monaten 1,1% und nach zwölf Monaten 2,4%. In allen Fällen handelte es sich mehrheitlich um einmalige Wiedereintritte.