Der Anteil der ausländischen Staatsangehörigen, die die Schweiz nach Austritt aus einem Leistungssystem im Jahr 2022 innerhalb von sechs Monaten verlassen haben, ist höher als der entsprechende Anteil der Schweizerinnen und Schweizer. Ihr Anteil betrug nach Austritt aus der Arbeitslosenversicherung 6,5% gegenüber 1,4%, und bei Austritten wegen Aussteuerung 4,1% gegenüber 1,4%. Nach dem Austritt aus der Invalidenversicherung verliessen 21,0% der ausländischen Personen innerhalb von sechs Monaten die Schweiz, gegenüber 6,1% der Schweizerinnen und Schweizer. Nach dem Austritt aus der Sozialhilfe betrugen die entsprechenden Anteile 6,3% beziehungsweise 3,5%. Bemerkenswert ist auch, dass in den sechs Monaten nach Austritt aus der Sozialhilfe 16,2% der Schweizerinnen und Schweizer eine IV-Rente bezogen, verglichen mit 7,6% der ausländischen Personen.
Die 55- bis 65-Jährigen erzielten nach dem Austritt aus einem Leistungssystem im Vergleich zu den anderen Altersgruppen seltener ein Erwerbseinkommen, unter anderem wegen des Erreichens des AHV-Alters. In dieser Altersgruppe machten Abgänge in die AHV 12,7% der Austritte aus der Arbeitslosenversicherung, 2,0% der Austritte wegen Aussteuerung, 77,6% der Austritte aus der Invalidenversicherung und 7,0% der Austritte aus der Sozialhilfe aus.