Voraussetzungen des BFS für die Stichprobenziehung

Voraussetzungen des BFS für die Stichprobenziehung

Details

Dargestellter Zeitraum
2025
Periodizität
Zweijährlich
Raumgliederung
Schweiz
Verlag
Bundesamt für Statistik
BFS-Nummer
be-d-00.08-SRPH-02
Nutzungsbedingungen
OPEN-BY
Freie Nutzung - Quellenangabe ist Pflicht
Artikeltyp:
Publikation
Veröffentlicht am:
30.09.2025

Verfügbare Sprachen

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