Das Diagramm zeigt für die Schweiz im Jahr 2025, wie sich die polizeilich registrierten Straftaten der sexualisierten Gewalt prozentual auf private und öffentliche Tatörtlichkeiten verteilen. Vergewaltigungen und Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person wurden überwiegend im privaten Raum - also in den eigenen vier Wänden - registriert. Exhibitionismus und sexuelle Belästigungen fanden mehrheitlich in öffentlichen Räumen statt. Der private Raum umfasst ausschliesslich für Dritte nicht zugängliche Privaträume und ist nicht gleichbedeutend mit häuslicher Gewalt, da diese über die Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person definiert wird.