Ständige Wohnbevölkerung

Ständige Wohnbevölkerung

Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie die ausländischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder Legitimationskarte des EDA, d. h. internationale Funktionäre, Diplomaten, Diplomatinnen und deren Familienangehörige), ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten sowie Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten.

Statistische Quellen

Statistik der Bevölkerung und der Haushalte

Strukturerhebung im Rahmen der Volkszählung:

ohne Diplomatinnen, Diplomaten und internationale Funktionärinnen und Funktionäre

Erwerbslosenstatistik gemäss ILO und Schweizerische Arbeitskräfteerhebung:

ohne Diplomatinnen, Diplomaten und internationale Funktionärinnen und Funktionäre sowie ohne Personen im Asylprozess

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-926-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
03.07.2026
Thema:
Bevölkerung

Verfügbare Sprachen