Revision des Vertriebsanteils von Arzneimitteln
Erster Monitoringbericht (Zeitraum 2019-2025)
Die am 1. Juli 2024 in Kraft getretene Revision des Vertriebsanteils von Arzneimitteln zielt darauf ab, Fehlanreize bei der Abgabe von Arzneimitteln zu verringern und unter sonst gleichen Bedingungen die Kosten im Vertriebsanteil zu senken. Die ersten Ergebnisse des vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegebenen Monitorings zeigen, dass diese Revision zu Einsparungen von rund 40 Millionen Franken pro Halbjahr geführt hat. Die Revision hat bislang nicht zu einer Erhöhung des Generikaanteils geführt. Der unerwünschte Effekt einer vermehrten Abgabe kleinerer Packungen, um den packungsbezogenen Zuschlag mehrfach zu erhalten, ist bislang hingegen nicht eingetreten. Detaillierte Ergebnisse werden in diesem ersten Monitoringbericht vorgestellt.