Unfall mit Personenschaden (im Strassenverkehr)

Unfall mit Personenschaden (im Strassenverkehr)
Ausgewiesen werden alle polizeilich registrierten Unfälle mit verletzten oder getöteten Personen, die sich auf einer öffentlichen Strasse oder einem öffentlichen Platz ereignet haben und an denen mindestens ein Fahrzeug oder ein fahrzeugähnliches Gerät (Skateboard, Trottinette usw.) beteiligt war. Planmässiges Handeln (z.B. in Suizid- oder Tötungsabsicht) aller Beteiligten ist dabei ausgeschlossen.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1191-de
Artikeltyp:
Definitionen
Veröffentlicht am:
03.05.2019

Verfügbare Sprachen