Der Anteil der Menschen mit Behinderungen, die regelmässige IV-Leistungen (Rente, Taggelder, usw.) in Anspruch nehmen, ist logischerweise deutlich höher als jener der Menschen ohne Behinderungen. Dennoch stellen sie innerhalb der Gruppe der Menschen mit Behinderungen nur eine Minderheit dar (2022: 15%) - auch bei den Personen, die sich als stark eingeschränkt bezeichnen (32%). Dies bestätigt den Unterschied zwischen Behinderung und Invalidität.
Von den Menschen mit Behinderungen, die IV-Leistungen beziehen, erhalten 5% auch Leistungen aus der Pensionskasse (2. Säule) oder seltener aus einer Privatversicherung (3. Säule).
Hilflosenentschädigungen, die zusätzlich zu einer IV-Rente an Personen ausbezahlt werden, die bei der Verrichtung alltäglicher Aufgaben (sich waschen, sich anziehen, essen usw.) Hilfe benötigen, werden nur von einer kleinen Minderheit der Menschen mit Behinderungen in Anspruch genommen, selbst unter jenen Personen, die sich als stark eingeschränkt bezeichnen.