Sozialhilfequote, nach Staatsangehörigkeit und Geburtsort

Sozialhilfequote, nach Staatsangehörigkeit und Geburtsort

Hauptergebnis: Die Sozialhilfequote ist ungeachtet des Geburtsorts bei Personen ausländischer Staatsangehörigkeit höher als bei Schweizer Staatsangehörigen. Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland geboren wurden, beziehen häufiger Sozialhilfe als Personen, die in der Schweiz geboren wurden. In der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer verzeichnen hingegen eine höhere Sozialhilfequote als im Ausland geborene ausländische Staatsangehörige.

Zeitliche Entwicklung: Seit 2012 hat die Sozialhilfequote in allen betrachteten Bevölkerungsgruppen abgenommen, mit Ausnahme der Sozialhilfequote von in der Schweiz geborenen ausländischen Staatsangehörigen, welche gestiegen ist.

Kantone: Unabhängig vom Geburtsort verzeichnen die Kantone Genf und Tessin die geringsten Unterschiede zwischen ausländischen und schweizerischen Staatsangehörigen. Die grössten Abweichungen sind in den Kantonen Uri und Appenzell Innerrhoden zu beobachten.

Details

Dargestellter Zeitraum
2012-2023
Periodizität
Jährlich
Raumgliederung
Schweiz
Quelle(n)
Bundesamt für Statistik
BFS-Nummer
gr-d-01.05.07-ind43005e
Nutzungsbedingungen
OPEN-BY
Freie Nutzung - Quellenangabe ist Pflicht

Tags

Artikeltyp:
Diagramm
Veröffentlicht am:
24.07.2025
Thema:
Bevölkerung

Verfügbare Sprachen