Hauptergebnis: Die Sozialhilfequote ist ungeachtet des Geburtsorts bei Personen ausländischer Staatsangehörigkeit höher als bei Schweizer Staatsangehörigen. Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland geboren wurden, beziehen häufiger Sozialhilfe als Personen, die in der Schweiz geboren wurden. In der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer verzeichnen hingegen eine höhere Sozialhilfequote als im Ausland geborene ausländische Staatsangehörige.
Zeitliche Entwicklung: Seit 2012 hat die Sozialhilfequote in allen betrachteten Bevölkerungsgruppen abgenommen, mit Ausnahme der Sozialhilfequote von in der Schweiz geborenen ausländischen Staatsangehörigen, welche gestiegen ist.
Kantone: Unabhängig vom Geburtsort verzeichnen die Kantone Genf und Tessin die geringsten Unterschiede zwischen ausländischen und schweizerischen Staatsangehörigen. Die grössten Abweichungen sind in den Kantonen Uri und Appenzell Innerrhoden zu beobachten.