Zwischen den Vertragspartnern getroffene Vereinbarungen über die Höhe und Verteilung der Effektiv- und Mindestlohnanpassungen sowie gegebenenfalls über die Arbeitszeit oder andere Lohnbedingungen. Jede Lohnentwicklung, die direkt aus Bestimmungen des GAV hervorgeht, wird einer Lohnvereinbarung gleichgesetzt.
Statistische Quelle
Erhebung der gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse in der Schweiz (EGL)