Unternehmensschliessungen gemäss UDEMO

Unternehmensschliessungen gemäss UDEMO
Als Schliessungen werden wirtschaftlich aktive Unternehmen, die ihre Tätigkeit endgültig einstellen, bezeichnet. Eine Schliessung liegt vor, wenn eine Kombination von Produktionsfaktoren aufgelöst wird und kein anderes Unternehmen daran beteiligt ist. Geschlossene Unternehmen müssen im Berichtsjahr eine marktwirtschaftliche Tätigkeit endgültig eingestellt haben, unabhängig davon, ob sie im Handelsregister eingetragen sind oder nicht.

Détails

Niveau géographique
Suisse
Numéro OFS
glos-886-de
Type d'article:
Définition
Publié le:
14.03.2022

Langues disponibles