Armutsgefährdungsgrenze

Armutsgefährdungsgrenze

Die Armutsgefährdungsgrenze (relatives Armutskonzept) wird gemäss internationaler Standards festgelegt. Vereinbarungsgemäss setzt die Europäische Union die Armutsgefährdungsgrenze bei 60% des Medians des verfügbaren Äquivalenzeinkommens an. Armutsgefährdet zu sein bedeutet demnach, ein deutlich tieferes Einkommen als die Gesamtbevölkerung zu haben und somit dem Risiko des sozialen Ausschlusses ausgesetzt zu sein.

Détails

Niveau géographique
Suisse
Numéro OFS
glos-1208-de
Type d'article:
Définition
Publié le:
22.09.2025

Langues disponibles