Die Armutsgefährdungsgrenze (relatives Armutskonzept) wird gemäss internationaler Standards festgelegt. Vereinbarungsgemäss setzt die Europäische Union die Armutsgefährdungsgrenze bei 60% des Medians des verfügbaren Äquivalenzeinkommens an. Armutsgefährdet zu sein bedeutet demnach, ein deutlich tieferes Einkommen als die Gesamtbevölkerung zu haben und somit dem Risiko des sozialen Ausschlusses ausgesetzt zu sein.