Tieflohnstelle

Tieflohnstelle

Eine Stelle gilt in der Regel als «Tieflohnstelle», wenn der auf Basis eines Vollzeitpensums von 40 Wochenstunden berechnete Lohn weniger als zwei Drittel des standardisierten Bruttomedianlohnes ausmacht, das heisst weniger als 4 683 Franken pro Monat im Jahr 2024.

Détails

Niveau géographique
Suisse
Numéro OFS
glos-1354-de
Type d'article:
Définition
Publié le:
25.11.2025

Langues disponibles