Nebenkerngemeinden bilden zusammen oder alleine den Nebenkern einer Agglomeration. Dieser ist funktional durch Arbeitspendlerbeziehungen mit einem anderen, grösseren Kern (Hauptkern) einer Agglomeration verflochten. Der Anteil der Beschäftigten mit Arbeitsort im Hauptkern muss dabei mindestens 26,67% des Totals aller im Nebenkern wohnhaften Beschäftigten betragen.