Niedergelassene (Ausweis C)

Niedergelassene (Ausweis C)
Ausländische Staatsangehörige, denen nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung erteilt worden ist. Das Aufenthaltsrecht ist unbeschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden.

Détails

Niveau géographique
Suisse
Numéro OFS
glos-580-de
Type d'article:
Définition
Publié le:
21.08.2018
Thème:
Population

Langues disponibles