Geschäftliche Tätigkeit, Dienstfahrt (Verkehrszweck)

Geschäftliche Tätigkeit, Dienstfahrt (Verkehrszweck)
Die Wege für geschäftliche Tätigkeiten und Dienstfahrten umfassen sämtliche Strecken, die im Rahmen der Arbeit zurückgelegt werden. Dazu gehören etwa Fahrten von Chauffeuren und Lieferanten, Wege zu Sitzungen usw. Die Wege zur Arbeitsstätte dagegen bilden einen separaten Verkehrszweck («Arbeit»).

Détails

Niveau géographique
Suisse
Numéro OFS
glos-1156-de
Type d'article:
Définition
Publié le:
03.05.2019

Langues disponibles