Verletzte Person (im öffentlichen Verkehr)

Verletzte Person (im öffentlichen Verkehr)
Berücksichtigt werden nur «Schwerverletzte». Als solche gelten Personen, deren Behandlung einen Spitalaufenthalt von mehr als 24 Stunden erfordert. Nebst den Fahrgästen befinden sich unter den Verunfallten Bedienstete sowie Drittpersonen.

Détails

Niveau géographique
Suisse
Numéro OFS
glos-1196-de
Type d'article:
Définition
Publié le:
03.05.2019

Langues disponibles