Verletzte Person (im Strassenverkehr)

Verletzte Person (im Strassenverkehr)

Als «leicht verletzt» gelten Personen, die nur geringfügig beeinträchtigt sind. Sie weisen z.B. oberflächliche Hautverletzungen ohne nennenswerten Blutverlust auf oder sind in ihrer Bewegungsfähigkeit leicht eingeschränkt. Als «schwer verletzt» gelten Personen, die schwere, sichtbare Beeinträchtigungen aufweisen und einer stationären ärztlichen Versorgung bedürfen.

Détails

Niveau géographique
Suisse
Numéro OFS
glos-1197-de
Type d'article:
Définition
Publié le:
03.05.2019

Langues disponibles