Als Sozialtransfer wird die soziale Unterstützung privater Haushalte (in Form von Einkommen) durch staatliche oder private institutionelle Einheiten (Staat, Kanton, Gemeinde, Kirche, NGO’s etc.) bezeichnet.
In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von Sozialtransfers, die finanzielle Risiken absichern und Armut verhindern sollen. Dazu zählen z.B. Familienzulagen, Invaliditätsrenten, Verbilligungen der Krankenkassenprämie, Sozialhilfe oder Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Im weiteren Sinn werden auch Alters- und Hinterbliebenenleistungen zu den Sozialtransfers gezählt.